Versicherung-Schutz bei Biss, Stich, Infektion und Vergiftung
¤ Versicherung-Schutz >
Die Freizeitversicherung gilt weltweit und nur mit wenigen Ausnahmen
**
während der gesamten Freizeitgestaltung. Sie kann bei Bedarf auch auf einen 24-Stunden-Schutz
erweitert werden. Der Leistungsumfang basiert auf privaten Unfallschutz in Kombination mit solchen
Leistungen, die i.d.R. NICHT von der Unfall-Berufsgenossenschaft oder der gesetzlichen Krankenversicherung
oder der Rentenversicherung übernommen werden !
Damit bei Gesundheitsschäden z.B. nach Zeckenbiss, Impfung, Vergiftung usw. auch
geleistet werden kann, wurde hier die Unfall-Definition sehr, sehr weit ausgedehnt.
Der Versicherungsschutz beinhaltet neben dem "normalen" Verletzungsschutz
u.a. auch den Infektionsschutz bei Verletzung durch Tiere / Insekten, Impfschaden,
Vergiftungen, Schutz bei Infektionkrankheiten, Eigenbewegung (Sportversicherung) und
tauchtypische Schäden (Taucherversicherung). Zusätzlich sind hier u.a. auch alle
Unfälle durch Terroranschläge und viele beitragsfreie Zusatzleistungen mitversichert.
Ein absolutes Alleinstellungsmerkmal dieser Freizeitversicherung ist
auch die vertragliche Garantie, das alle zukünftig stattfindenen
Leistungsverbesserungen der Bedingungen (i.d.R. alle 1-2 Jahre) dann automatisch
und kostenlos im Vertrag mitversichert sind.
Somit bleibt ohne Mehrbeitrag Ihr Schutz immer auf dem neusten Leistungs-Niveau !
Versicherte Leistungen
Die Freizeitversicherung ist in drei verschiedenen Tarifen (Basic, Klassik, Premium)
wählbar. Es kann aber auch ein ganz individuelles Paket zusammengestellt werden.
Die Leistungen sind bei Erwachsenen(14-65 Jahre) und Kindern(0-14 Jahre) bis auf
eine Besonderheit gleich. Die Freizeitversicherung für Kinder gilt nicht nur in der
Freizeit, sondern immer von 0-24 Uhr, also auch in der Schule, Kindergarten, Ferienlager usw.!
Hier ein Beispiel vom Freizeitschutz
Premium:
| Versicherte Leistungen: |
| 500€ | lebenslange Invaliditätsrente *¹ |
| 50.000€ | Grundsumme der Kapitalleistung |
| 500.000€ | Invaliditätsleistung mit Progression *² |
| 5.000€ | Übergangsleistung bei Schwerverletzung *³ |
| 10€ | Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld (im Ausland doppelt!) |
| 10.000€ | Leistung bei Unfalltod oder als Voraus-Darlehen |
| Beitragsfreie Zusatzleistungen sind z.B. : |
| 20.000€ | Kosmetische Operationskosten |
| 10.000€ | bei unfallbedingter Kur oder Reha-Maßnahme |
| 10.000€ | Behinderungsbedingte Kosten |
| 30.000€ | Such,- Bergungs- Rettungs-, Transport- oder Rückreisekosten |
| 1.000€ | für psychologische Betreuung nach schwerem Leistungsfall |
| 60€ | je Tag für Haushalthilfe / Kindermädchen (bis zu 100 Tage) |
| 15€ | je Tag bei Koma oder Pflegebedürftigkeit (ab Stufe I) |
| 50€ | Rooming-In-Leistung - je Übernachtung im Krankenhaus (unbegrenzt) |
| 30€ | je Tag an Nachhilfeunterricht (bis zu 100 Tage) |
| 6.000€ | jährliche Vollwaisenrente bei Unfalltod der Eltern bis zum 18.Lebensjahr |
| 30.000€ | Behandlungskosten der Dekompressionskammer nach Tauchunfall |
» Hier Angebot ansehen und anfordern:
PREMIUM |
KLASSIK |
BASIC
oben
Highlight's dieser Freizeitversicherung
Neben dem "normalen" versicherten Leistungsfall wie z.B. nach einem Sturz, Bruch,
Quetschung, Schnittverletzung usw., wurde die Unfall-Definition wie folgt erweitert:
(1)
Obwohl die allgemeine Leistungs-Voraussetzung von '
PLÖTZLICH'
nicht zutrifft, ist HIER durch den erweiterten Unfallbegriff dennoch mitversichert:

der Ausbruch von Infektionkrankheiten die durch Insektenstiche oder sonstige
von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen werden
(weiter...)

durch (freiwillige) Eigenbewegung verursachte Schädigungen
(weiter...)

tauchtypische bzw. beim Schnorcheln erlittene Gesundheitsschäden
(weiter...)
(2)
Obwohl die allgemeine Leistungs-Voraussetzung von '
AUßEN'
nicht zutrifft, ist HIER durch den erweiterten Unfallbegriff dennoch mitversichert:

Vergiftung durch die Einnahme oder das Einatmen von schädlichen Stoffen
(weiter...)

der Ausbruch von Infektion-Krankheiten (auch ohne vorherige Verletzung!)
(weiter...)
(3)
Obwohl die allgemeine Leistungs-Voraussetzung von '
UNFREIWILLIG'
nicht zutrifft, ist HIER durch den erweiterten Unfallbegriff dennoch mitversichert:

Es sind alle Gesundheitsschäden mitversichert, die die versicherte Person bei der
rechtmäßigen Verteidigung oder der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren
oder Sachen BEWUSST in Kauf nimmt.

Alle Gesundheitsschäden, die durch gewalttätige Auseinandersetzungen und innere
Unruhen erlitten werden, wenn die versicherte Person nicht auf Seiten der
Unruhestifter daran teigenommen hat.
(4)
Obwohl die allgemeine Leistungs-Voraussetzung von '
DIREKT'
nicht zutrifft, ist HIER durch den erweiterten Unfallbegriff dennoch mitversichert:

Gesundheitsschäden die durch Strahlen aller Art (außer Kernenergie) entstehen

Schäden durch Schall-, Explosions- und sonstige Druckwellen

chemische oder elektrische Einwirkungen
HINWEIS: Die Gesamtaufstellung aller Einzelleistungen können Sie bei '
Information'
als

PDF-Dokument (84 Kb) einsehen bzw. downloaden !
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Erläuterungen
** - Leistungs-Ausschluss von Gesundheitsschäden gibt es z.B. :
- bei der Durchführung oder dem Versuch einer Straftat
- als Teilnehmer (Beifahrer, Insasse, Fahrer) einer Rennfahrt mit Motorfahrzeugen
- bei Unfällen im Bereich der Luft- und Raumfahrt
- durch Strahlen von Kernenergie
- durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe (Operation)
*¹ - Lebenslange Invaliditätsrente:
Die Rente wird von der Freizeitversicherung gezahlt, wenn ein durch einen
selbst gewählten Arzt eine Invalidität von mindestens 50% feststellt wird.
Die Rente wird auch bei unfallbedingter Pflegestufe I lebenslang gezahlt.
*² - Invaliditätsleistung mit Progression:
Wenn die versicherte Person auf Dauer durch einen versicherten Leistungsfall
in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt
ist (Invalidität), wird eine Kapitalleistung fällig. Bei Teilverlust oder teilweiser
Funktionsbeeinträchtigung wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes geleistet.
HINWEIS: Die Invalidität wird von dem Versicherer nicht nach der marktüblichen,
sondern nach einer deutlich verbesserten 'Gliedertaxe' bemessen!
(weiter...)
*³ - Übergangsleistung bei Schwerverletzung:
Bei einer Vielzahl von bestimmten schweren Verletzungen (z.B. Verbrennungen, mehere Brüche usw.)
als "Sofortgeld" ausgezahlt. Die Übergangsleistung wird aber auch bei einer mindestens 6-monatigen
und zu mindest 50% bestehenden Gesundheitsbeeinträchtigung geleistet.
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