Versicherung-Schutz bei Biss, Stich, Infektion und Vergiftung

¤ Versicherung-Schutz >
Die Freizeitversicherung gilt weltweit und nur mit wenigen Ausnahmen** während der gesamten Freizeitgestaltung. Sie kann bei Bedarf auch auf einen 24-Stunden-Schutz erweitert werden. Der Leistungsumfang basiert auf privaten Unfallschutz in Kombination mit solchen Leistungen, die i.d.R. NICHT von der Unfall-Berufsgenossenschaft oder der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Rentenversicherung übernommen werden !
Damit bei Gesundheitsschäden z.B. nach Zeckenbiss, Impfung, Vergiftung usw. auch geleistet werden kann, wurde hier die Unfall-Definition sehr, sehr weit ausgedehnt.

Der Versicherungsschutz beinhaltet neben dem "normalen" Verletzungsschutz u.a. auch den Infektionsschutz bei Verletzung durch Tiere / Insekten, Impfschaden, Vergiftungen, Schutz bei Infektionkrankheiten, Eigenbewegung (Sportversicherung) und tauchtypische Schäden (Taucherversicherung). Zusätzlich sind hier u.a. auch alle Unfälle durch Terroranschläge und viele beitragsfreie Zusatzleistungen mitversichert. Freizeitversicherung

Ein absolutes Alleinstellungsmerkmal dieser Freizeitversicherung ist auch die vertragliche Garantie, das alle zukünftig stattfindenen Leistungsverbesserungen der Bedingungen (i.d.R. alle 1-2 Jahre) dann automatisch und kostenlos im Vertrag mitversichert sind.
Somit bleibt ohne Mehrbeitrag Ihr Schutz immer auf dem neusten Leistungs-Niveau !

Versicherte Leistungen

Die Freizeitversicherung ist in drei verschiedenen Tarifen (Basic, Klassik, Premium) wählbar. Es kann aber auch ein ganz individuelles Paket zusammengestellt werden.
Die Leistungen sind bei Erwachsenen(14-65 Jahre) und Kindern(0-14 Jahre) bis auf eine Besonderheit gleich. Die Freizeitversicherung für Kinder gilt nicht nur in der Freizeit, sondern immer von 0-24 Uhr, also auch in der Schule, Kindergarten, Ferienlager usw.!
Hier ein Beispiel vom Freizeitschutz Premium:
Versicherte Leistungen:
500€lebenslange Invaliditätsrente
50.000€Grundsumme der Kapitalleistung
500.000€Invaliditätsleistung mit Progression
5.000ۆbergangsleistung bei Schwerverletzung
10€Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld (im Ausland doppelt!)
10.000€Leistung bei Unfalltod oder als Voraus-Darlehen
Beitragsfreie Zusatzleistungen sind z.B. :
  20.000€Kosmetische Operationskosten
10.000€bei unfallbedingter Kur oder Reha-Maßnahme
10.000€Behinderungsbedingte Kosten
30.000€Such,- Bergungs- Rettungs-, Transport- oder Rückreisekosten
1.000€für psychologische Betreuung nach schwerem Leistungsfall
60€je Tag für Haushalthilfe / Kindermädchen (bis zu 100 Tage)
15€je Tag bei Koma oder Pflegebedürftigkeit (ab Stufe I)
50€Rooming-In-Leistung - je Übernachtung im Krankenhaus (unbegrenzt)
30€je Tag an Nachhilfeunterricht (bis zu 100 Tage)
6.000€jährliche Vollwaisenrente bei Unfalltod der Eltern bis zum 18.Lebensjahr
30.000€Behandlungskosten der Dekompressionskammer nach Tauchunfall

» Hier Angebot ansehen und anfordern:   PREMIUM | KLASSIK | BASIC

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Highlight's dieser Freizeitversicherung

Neben dem "normalen" versicherten Leistungsfall wie z.B. nach einem Sturz, Bruch, Quetschung, Schnittverletzung usw., wurde die Unfall-Definition wie folgt erweitert:

(1) Obwohl die allgemeine Leistungs-Voraussetzung von 'PLÖTZLICH'
nicht zutrifft, ist HIER durch den erweiterten Unfallbegriff dennoch mitversichert:
der Ausbruch von Infektionkrankheiten die durch Insektenstiche oder sonstige
   von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen werden (weiter...)
durch (freiwillige) Eigenbewegung verursachte Schädigungen (weiter...)
tauchtypische bzw. beim Schnorcheln erlittene Gesundheitsschäden (weiter...)

(2) Obwohl die allgemeine Leistungs-Voraussetzung von 'AUßEN'
nicht zutrifft, ist HIER durch den erweiterten Unfallbegriff dennoch mitversichert:
Vergiftung durch die Einnahme oder das Einatmen von schädlichen Stoffen (weiter...)
der Ausbruch von Infektion-Krankheiten (auch ohne vorherige Verletzung!) (weiter...)

(3) Obwohl die allgemeine Leistungs-Voraussetzung von 'UNFREIWILLIG'
nicht zutrifft, ist HIER durch den erweiterten Unfallbegriff dennoch mitversichert:
Es sind alle Gesundheitsschäden mitversichert, die die versicherte Person bei der
   rechtmäßigen Verteidigung oder der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren
   oder Sachen BEWUSST in Kauf nimmt.
Alle Gesundheitsschäden, die durch gewalttätige Auseinandersetzungen und innere
   Unruhen erlitten werden, wenn die versicherte Person nicht auf Seiten der
   Unruhestifter daran teigenommen hat.

(4) Obwohl die allgemeine Leistungs-Voraussetzung von 'DIREKT'
nicht zutrifft, ist HIER durch den erweiterten Unfallbegriff dennoch mitversichert:
Gesundheitsschäden die durch Strahlen aller Art (außer Kernenergie) entstehen
Schäden durch Schall-, Explosions- und sonstige Druckwellen
chemische oder elektrische Einwirkungen

HINWEIS: Die Gesamtaufstellung aller Einzelleistungen können Sie bei ' Information'
als PDF-Dokument (84 Kb) einsehen bzw. downloaden !

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Erläuterungen

** - Leistungs-Ausschluss von Gesundheitsschäden gibt es z.B. :
- bei der Durchführung oder dem Versuch einer Straftat
- als Teilnehmer (Beifahrer, Insasse, Fahrer) einer Rennfahrt mit Motorfahrzeugen
- bei Unfällen im Bereich der Luft- und Raumfahrt
- durch Strahlen von Kernenergie
- durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe (Operation)

*¹ - Lebenslange Invaliditätsrente:
Die Rente wird von der Freizeitversicherung gezahlt, wenn ein durch einen selbst gewählten Arzt eine Invalidität von mindestens 50% feststellt wird.
Die Rente wird auch bei unfallbedingter Pflegestufe I lebenslang gezahlt.

*² - Invaliditätsleistung mit Progression:
Wenn die versicherte Person auf Dauer durch einen versicherten Leistungsfall in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (Invalidität), wird eine Kapitalleistung fällig. Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes geleistet.
HINWEIS: Die Invalidität wird von dem Versicherer nicht nach der marktüblichen,
sondern nach einer deutlich verbesserten 'Gliedertaxe' bemessen! (weiter...)

*³ - Übergangsleistung bei Schwerverletzung:
Bei einer Vielzahl von bestimmten schweren Verletzungen (z.B. Verbrennungen, mehere Brüche usw.) als "Sofortgeld" ausgezahlt. Die Übergangsleistung wird aber auch bei einer mindestens 6-monatigen und zu mindest 50% bestehenden Gesundheitsbeeinträchtigung geleistet.

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Allgemeine
Unfall-Definition :

Ein Unfall liegt vor, wenn die
versicherte Person durch ein:
» plötzlich
» von außen
» auf den Körper direkt
   einwirkendes (Unfall)Ereignis
» unfreiwillig
» eine Gesundheitsschädigung
erleidet.