Eigenbewegung / erhöhte Kraftanstrengung

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Eigenbewegung Als Eigenbewegung versteht man im Versicherungsbereich eine Reflexbewegung / Reflexhandlung oder (fallbezogene) typische Bewegung eines Menschen / seines Körpers. Eine Eigenbewegung, die ohne ein gleichzeitiges, direkt und von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (also die Ursache der Bewegung), vollzogen wurde, ist aber im allgemeinen bei den Versicherungen vom Versicherungsschutz ausgenommen. In dieser Freizeitversicherung sind jedoch bestimmte Gesundheitsschäden aus Eigenbewegung mitversichert und sogar um weitere, gerade für Sportler aller Art, sehr wichtige Punkte, erweitert worden!

Das gleiche gilt auch bei der sogenannten 'erhöhten Kraftanstrengung' zu. Auch hier fehlt oftmals die gleichzeitige Wirkung von "Außen", so das viele andere Versicherer von der Leistung frei sind, obwohl auch dieser Bereich gerade für Sportler sehr wichtig ist.
Der Versicherungsschutz bei Eigenbewegung und erhöhter Kraftanstrengung wird auch als Sportversicherung bezeichnet und ist in dieser Freizeitversicherung mitversichert.

Versichert sind die durch Eigenbewegung(en) verursachte Bauch- und Unterleibsbrüche sowie alle Schädigungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule. Ausgeschlossen bleiben Schädigungen der Bandscheiben.

Versichert sind auch durch erhöhte Kraftanstrengungen verursachte Bauch- und Unterleibsbrüche sowie alle Schädigungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule. Ausgeschlossen bleiben Schädigungen der Bandscheiben.

Versichert sind auch Knochenbrüche (mindestens 2), Meniskusschäden und gewebezerstörende Schäden an Herz, Lunge, Leber, Milz oder Nieren.

Als versicherte Leistung kann bei einem Gesundheitsschaden durch Eigenbewegung und / oder erhöhte Kraftanstrengung in folgenden Leistungsarten(je nach Tarif in unterschiedliche Höhe!) geleistet werden:
- Invaliditätsleistung (einmalige Kapitalleistung)
- Unfallrente (lebenslange Zahlung)
- Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld (für jeden stationären Krankenhaustag)
- Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen
- Todesfalleistung
- beitragsfreie Zusatzleistungen (mehr...)

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Beispiele von Eigenbewegung / erhöhte Kraftanstrengung

Nachstehende Leistungsfälle von Eigenbewegung bzw. erhöhter Kraftanstrengung wurden von ANDEREN Versicherungsgesellschaften abgelehnt und durch Gerichtsurteile bestätigt. Die Leistungsbeispiele zeigen aber auch, wie wichtig der Versicherungsschutz
MIT Eigenbewegungen und MIT erhöhter Kraftanstrengung ist, denn in allen hier aufgeführten Schadensfällen führte der Leistungsfall ja zu Gesundheitsschäden und oftmals auch in die persönliche (finanzielle) Katastrophe.
- VN knickt beim Aussteigen aus dem Auto mit Fuß um (OLG Düsseldorf r+s 99, 296)
- Umknicken beim Treppensteigen (LG Köln r+s 90, 136)
- Anheben einer Mörtelwanne (BGH r+s 89,166)
- Anziehen einer bereits festgestellten Bremse (OLG Hamm r+s 87, 56)
- Anheben eines Baumstamms (LG Karlsruhe VersR88,242)
- Halten einer Leiter (AG Stuttgart VersR84, 841)
- Anziehen einer Schraube (OLG Karlsruhe r+s 99, 524)
- Herausreißen eines Strauchs (OLG Hamm r+s 98, 128)
- Tennisspieler streckt sich um hohen Ball zu erreichen (LG Berlin r+s 90, 431)
- Umknicken auf normalem Boden (LG Freiburg r+s 2003)
usw. usw.

Es wären in dieser Freizeitversicherung (Sportversicherung) nicht nur die oben aufgeführten Schäden, sondern auch weitere "übliche" Schäden wie z.B. das umknicken bei Joggen durch eine Bodenkuhle, das Heben von Gewichten, das Fallen vom Fahrrad durch abbrechende Pedale, das 'Nachfassen' nach der reißenden Einkaufstüte, das Springen vom Fahrrad wegen plötzlich haltendem Auto, das Stemmen gegen eine kippende Kletterwand, die mit Schwung geworfene Bowlingkugel oder Angel, das Tanzen (z.B. Rock 'n' Roll), Hochheben eines Kindes am Klettergerüst oder Tauziehen
usw. usw. versichert.

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HINWEIS: Diese Leistungsübersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen (XXL-Konzept) dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und vom Versicherer (InterRisk Versicherungs AG) im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungs- bedingungen (AUB 2008-XXL)! Die Bedingungen werden Ihnen mit dem Angebot zugesandt !

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