Eigenbewegung / erhöhte Kraftanstrengung
¤ Versicherung-Schutz >
Eigenbewegung
Als Eigenbewegung versteht man im Versicherungsbereich eine Reflexbewegung
/ Reflexhandlung oder (fallbezogene) typische Bewegung eines Menschen / seines
Körpers. Eine Eigenbewegung, die ohne ein gleichzeitiges, direkt und
von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (also die Ursache der Bewegung),
vollzogen wurde, ist aber im allgemeinen bei den Versicherungen vom Versicherungsschutz
ausgenommen. In dieser Freizeitversicherung sind jedoch bestimmte Gesundheitsschäden
aus Eigenbewegung mitversichert und sogar um weitere, gerade für
Sportler aller Art, sehr wichtige Punkte, erweitert worden!
Das gleiche gilt auch bei der sogenannten 'erhöhten Kraftanstrengung' zu. Auch
hier fehlt oftmals die gleichzeitige Wirkung von "Außen", so das viele andere
Versicherer von der Leistung frei sind, obwohl auch dieser Bereich gerade für Sportler sehr wichtig ist.
Der Versicherungsschutz bei Eigenbewegung und erhöhter Kraftanstrengung wird auch als
Sportversicherung bezeichnet und ist in dieser Freizeitversicherung mitversichert.

Versichert sind die durch Eigenbewegung(en) verursachte Bauch- und Unterleibsbrüche
sowie alle Schädigungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule. Ausgeschlossen
bleiben Schädigungen der Bandscheiben.

Versichert sind auch durch erhöhte Kraftanstrengungen
verursachte Bauch- und Unterleibsbrüche sowie alle Schädigungen
an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule. Ausgeschlossen
bleiben Schädigungen der Bandscheiben.

Versichert sind auch Knochenbrüche (mindestens 2), Meniskusschäden
und gewebezerstörende Schäden an Herz, Lunge, Leber, Milz oder Nieren.

Als versicherte Leistung kann bei einem Gesundheitsschaden durch Eigenbewegung
und / oder erhöhte Kraftanstrengung in folgenden Leistungsarten(je
nach Tarif in unterschiedliche Höhe!) geleistet werden:
- Invaliditätsleistung (einmalige Kapitalleistung)
- Unfallrente (lebenslange Zahlung)
- Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld (für jeden stationären Krankenhaustag)
- Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen
- Todesfalleistung
- beitragsfreie Zusatzleistungen
(mehr...)
oben
Beispiele von Eigenbewegung / erhöhte Kraftanstrengung
Nachstehende Leistungsfälle von Eigenbewegung bzw. erhöhter Kraftanstrengung
wurden von ANDEREN Versicherungsgesellschaften abgelehnt und durch Gerichtsurteile
bestätigt. Die Leistungsbeispiele zeigen aber auch, wie wichtig der Versicherungsschutz
MIT Eigenbewegungen und MIT erhöhter Kraftanstrengung ist, denn in allen
hier aufgeführten Schadensfällen führte der Leistungsfall ja zu Gesundheitsschäden
und oftmals auch in die persönliche (finanzielle) Katastrophe.
- VN knickt beim Aussteigen aus dem Auto mit Fuß um (OLG Düsseldorf r+s 99, 296)
- Umknicken beim Treppensteigen (LG Köln r+s 90, 136)
- Anheben einer Mörtelwanne (BGH r+s 89,166)
- Anziehen einer bereits festgestellten Bremse (OLG Hamm r+s 87, 56)
- Anheben eines Baumstamms (LG Karlsruhe VersR88,242)
- Halten einer Leiter (AG Stuttgart VersR84, 841)
- Anziehen einer Schraube (OLG Karlsruhe r+s 99, 524)
- Herausreißen eines Strauchs (OLG Hamm r+s 98, 128)
- Tennisspieler streckt sich um hohen Ball zu erreichen (LG Berlin r+s 90, 431)
- Umknicken auf normalem Boden (LG Freiburg r+s 2003)
usw. usw.
Es wären in dieser Freizeitversicherung (Sportversicherung) nicht nur die
oben aufgeführten Schäden, sondern auch weitere "übliche" Schäden
wie z.B. das umknicken bei Joggen durch eine Bodenkuhle, das Heben von Gewichten,
das Fallen vom Fahrrad durch abbrechende Pedale, das 'Nachfassen' nach
der reißenden Einkaufstüte, das Springen vom Fahrrad wegen
plötzlich haltendem Auto, das Stemmen gegen eine kippende Kletterwand,
die mit Schwung geworfene Bowlingkugel oder Angel, das Tanzen (z.B. Rock 'n'
Roll), Hochheben eines Kindes am Klettergerüst oder Tauziehen
usw. usw. versichert.
oben
HINWEIS: Diese Leistungsübersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der
versicherten Leistungen (XXL-Konzept) dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung
des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten
und vom Versicherer (InterRisk Versicherungs AG) im Versicherungsschein
dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungs- bedingungen
(AUB 2008-XXL)! Die Bedingungen werden Ihnen mit dem Angebot zugesandt !