Impfschaden nach Schutzimpfung

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Impfschaden Als Impfschaden werden die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus- gehenden gesundheitlichen Schädigung durch eine Schutzimpfung bezeichnet. Als Impfreaktion bezeichnet man die nicht unübliche und meißtens harmlose Reaktion im Einstichbereich wie z.B. Rötungen, Schmerzgefühle, Schwellungen oder Pusteln. Alle Folgen darüber hinaus gelten i.d.R. als Impfschaden. Der Umfang eines Impfschaden kann vielgestaltig sein und ist unter anderem abhängig von der Art der Impfung, der Impfanamnese, dem Alter und Gesundheitszustand des Patienten und der Art des Impfstoffes.

Seit 2001 gilt in Deutschland für Ärzte eine Meldeverpflichtung bei Verdacht oder Symptomen eines Impfschaden. Dies allein zeigt schon, wie hoch die Gefahr vom Gesundheitsamt eingestuft wird, obwohl gleichzeitig dieses Risiko in der Öffentlichkeit heruntergespielt wird. Sofortige schwere Impfschäden sind insgesamt selten. Manche Impfschäden treten erst Wochen, Monate und manchmal erst Jahre nach der Impfung auf und viele denken dann bei der Ursachenfindung einer Gesundheitsschädigung dann nicht mehr an eine/die Impfung. Bisher sind als Impfschaden vor allem Hirnschäden, Epilepsi, Lähmungen, Krampfanfälle, Hautprobleme (z.B. Flechten, Nesselsucht), Asthma, Abzesse und Granulomen bekannt. Jede länger andauerne Impfreaktion sollte daher sofort dem Arzt mitgeteilt werden, um das Risiko eines Impfschaden zu vermindern.

Versicherung-Schutz bei Impfschaden

Als versicherter Schaden gelten Schutzimpfungen gegen Infektionskrankheiten, wenn die versicherte Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet. Es sind die gesundheit- lichen Schäden/Folgen (Impfschaden) von folgenden Schutzimpfungen versichert:
- Borreliose / FSME
- Brucleose
- Enzephalitis
- Fleckfieber
- Gelbfieber
- Malaria
- Meningitis
- Cholera
- Diphterie
- Gürtelrose
- Keuchhusten
- spinale Kinderlähmung
- Masern
- Mumps
- Pfeiffersches Drüsenfieber
- Pocken / Windpocken
- Röteln
- Scharlach
- Tuberkolose
- Typhus / Paratyphus

Mitversichert sind auch sonstige Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhaut-Verletzungen, sofern der Versicherung das ursächliche Ereignis innerhalb von 4 Wochen angezeigt wurde.

Als versicherte Leistung kann bei einem Gesundheitsschaden (Impfschaden) durch Schutzimpfung in folgenden Leistungsarten (je nach Tarif in unterschiedliche Höhe!) geleistet werden:
- Invaliditätsleistung (einmalige Kapitalleistung)
- Unfallrente (lebenslange Zahlung)
- Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld (für jeden stationären Krankenhaustag)
- Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen
- Todesfalleistung
- beitragsfreie Zusatzleistungen (mehr...)

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HINWEIS: Diese Leistungsübersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen (XXL-Konzept) dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und vom Versicherer (InterRisk Versicherungs AG) im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungs- bedingungen (AUB 2008-XXL)! Die Bedingungen werden Ihnen mit dem Angebot zugesandt !

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