Impfschaden nach Schutzimpfung
¤ Versicherung-Schutz >
Impfschaden
Als Impfschaden werden die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer
über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus- gehenden
gesundheitlichen Schädigung durch eine Schutzimpfung bezeichnet.
Als Impfreaktion bezeichnet man die nicht unübliche und meißtens harmlose Reaktion im
Einstichbereich wie z.B. Rötungen, Schmerzgefühle, Schwellungen oder Pusteln.
Alle Folgen darüber hinaus gelten i.d.R. als Impfschaden.
Der Umfang eines Impfschaden kann vielgestaltig sein und ist unter
anderem abhängig von der Art der Impfung, der Impfanamnese, dem Alter und
Gesundheitszustand des Patienten und der Art des Impfstoffes.
Seit 2001 gilt in Deutschland für Ärzte eine Meldeverpflichtung bei
Verdacht oder Symptomen eines Impfschaden. Dies allein zeigt schon, wie hoch
die Gefahr vom Gesundheitsamt eingestuft wird, obwohl gleichzeitig dieses Risiko
in der Öffentlichkeit heruntergespielt wird. Sofortige schwere Impfschäden
sind insgesamt selten. Manche Impfschäden treten erst Wochen, Monate und manchmal erst
Jahre nach der Impfung auf und viele denken dann bei der Ursachenfindung einer
Gesundheitsschädigung dann nicht mehr an eine/die Impfung. Bisher sind als
Impfschaden vor allem Hirnschäden, Epilepsi, Lähmungen, Krampfanfälle,
Hautprobleme (z.B. Flechten, Nesselsucht), Asthma, Abzesse und Granulomen
bekannt. Jede länger andauerne Impfreaktion sollte daher sofort dem Arzt mitgeteilt
werden, um das Risiko eines Impfschaden zu vermindern.
Versicherung-Schutz bei Impfschaden

Als versicherter Schaden gelten Schutzimpfungen gegen Infektionskrankheiten,
wenn die versicherte Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet. Es sind
die gesundheit- lichen Schäden/Folgen (Impfschaden) von folgenden Schutzimpfungen
versichert:
- Borreliose / FSME
- Brucleose
- Enzephalitis
- Fleckfieber
- Gelbfieber
- Malaria
- Meningitis
- Cholera
- Diphterie
- Gürtelrose
- Keuchhusten
- spinale Kinderlähmung
- Masern
- Mumps
- Pfeiffersches Drüsenfieber
- Pocken / Windpocken
- Röteln
- Scharlach
- Tuberkolose
- Typhus / Paratyphus

Mitversichert sind auch sonstige Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhaut-Verletzungen,
sofern der Versicherung das ursächliche Ereignis innerhalb von 4 Wochen angezeigt wurde.

Als versicherte Leistung kann bei einem Gesundheitsschaden (Impfschaden) durch Schutzimpfung
in folgenden Leistungsarten (je nach Tarif in unterschiedliche Höhe!) geleistet werden:
- Invaliditätsleistung (einmalige Kapitalleistung)
- Unfallrente (lebenslange Zahlung)
- Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld (für jeden stationären Krankenhaustag)
- Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen
- Todesfalleistung
- beitragsfreie Zusatzleistungen
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HINWEIS: Diese Leistungsübersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der
versicherten Leistungen (XXL-Konzept) dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung
des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten
und vom Versicherer (InterRisk Versicherungs AG) im Versicherungsschein
dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungs- bedingungen
(AUB 2008-XXL)! Die Bedingungen werden Ihnen mit dem Angebot zugesandt !