Infektion-Schutz bei Verletzung durch Tiere / Insekten
¤ Versicherung-Schutz >
Infektionschutz bei...
Ein Schutz vor den Folgen einer durch Tiere oder Insekten übertragenen gesundheitsschädigenden
Infektion ist in erster Linie die sorgfältigste Wahl der Kleidung und achtsamer
Umgang in der Natur. Dennoch bleibt immer noch ein sehr hohes Restrisiko,
wie die stetig wachsenden Zahlen von Zeckenbiss-Infektionen und vielen anderen Infektion-Krankheiten
zeigen und wer spielt schon gern Lotto mit seiner oder der Kinder ihrer Gesundheit?
Wer jedoch in diesen Zeiten krank oder gar invalide wird,
hat i.d.R. mit hohen finanziellen Einbußen zu kämpfen
und genau hier setzt diese Freizeitversicherung an. Sie bietet Ihnen finanzielle Leistungen
als Ausgleich und Sicherheit bei erlittenen Gesundheitsschäden
wie z.B. nach einer Infektion (Biss/Stich) durch Tiere aller Art oder Insekten an.
Versicherungsschutz besteht z.B. für Gesundheitssschäden durch:

Zeckenbiss / Zeckenstich (z.B. mit Borreliose, Krim-Kongo-Fieber, FSME,
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Insektenstich / Insektenbiss (z.B. durch Hornisse, Flöhe, Bremsen, Wanze,
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giftige Meerestiere (z.B. durch Kegelschnecken, Seeigel, Steinfisch, Koralle,
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Tierbiss / Tierstich (z.B. durch Fuchs, Spinne, Hund, Fledermaus, Schlange,
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Tierhaare (z.B. Vergiftung / schwere Allergie durch das Einatmen der Haare der in
Deutschland vorkommenden Eichenprozessionsspinner-Raupe,
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Auch Gesundheitschäden (eine Infektion) als Folge einer geringfügigen
Haut- oder Schleimhautverletzung sind versichert, wie z.B.:

Stiche - wie z.B. durch Dornen, Stacheln, Nesseln, Nadeln

Schnitte - wie z.B. durch Haushalt- /Küchengeräte, Handwerksgeräte

Hautabschürfungen - wie z.B. durch Stürze, Kletterschäden, beim Schnorcheln

Verbrennungen - wie z.B. offene Brandblasen
HINWEIS:
Als Leistungsfall gilt der Ausbruch einer versicherten Infektionskrankheit und die innerhalb von
2 Jahren daraus enstandenen Gesundheitsschädigung, die voraussichtlich länger als 3
Jahre bestehen wird und ein Arzt Ihrer Wahl schriftlich bestätigen muss.
Die Versicherungsleistung aus einer versicherten Gesundheits- schädigung kann
als folgenden Leistungsart (je nach gewählten Tarif) geleistet werden:

Invaliditätsleistung (einmalige Kapitalleistung)

Unfallrente (lebenslange Zahlung)

Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld (für jeden stationären Krankenhaustag)

Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen

Todesfalleistung

beitragsfreie Zusatzleistungen
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HINWEIS: Diese Leistungsübersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der
versicherten Leistungen (XXL-Konzept) dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung
des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten
und vom Versicherer (InterRisk Versicherungs AG) im Versicherungsschein
dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungs- bedingungen
(AUB 2008-XXL)! Die Bedingungen werden Ihnen mit dem Angebot zugesandt !