Taucherversicherung für Taucher / Schnorcheln

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Taucherversicherung Ohne zusätzlichen Beitrag besteht in dieser Freizeitversicherung auch Versicherungsschutz für Taucher und Schnorchler.
Diese Taucherversicherung greift bei allen in der Freizeit und weltweit stattfindenen und nicht beruflich bedingten Tauchgängen und Schnorcheltouren, ist aber auch auf den beruflichen Bereich erweiterbar (z.B. für Tauchlehrer, Polizei-, Feuerwehr- oder Bergungstaucher).
Die Taucherversicherung sichert das trotz größter Sorgfalt bestehende Restrisiko einer gesundheitlichen Schädigung durch Tauchunfall / Schnorchelunfall - finanziell ab.

Es ist hier in den Versicherungs-Bedingungen KEINE Tiefenbegrenzung vorhanden und es gibt KEINE Einschränkung bei der Tauchart (z.B. Apnoetauchen oder Gerätetauchen). Tauchtypische Gesundheitsschäden werden nicht namentlich eingegrenzt und auch alle im Zusammenhang mit dem Tauchgang und/oder Schnorcheln stehenden Unfall-Gefahren (wie z.B. beim Be- und Entladen des Bootes, Anlegen / Ablegen / Transport der Ausrüstung, Anfahrt / Abfahrt zum Tauchort, Vergiftung duch Einatmen schädlicher Stoffe, Verletzung durch oder an giftigen Meerestieren, Infektionkrankheiten oder Wundinfektion auch durch geringfügige Hautverletzung wie Schnitte, Risse, Stiche, Quetschungen oder Hautabschürfungen usw. usw.) sind hier mitversichert.

Das die Sicherheits- und Verhaltensregeln beim Tauchen oder Schnorcheln eingehalten werden und man sich nicht freiwillig in Gefahr begibt, ist wohl für jeden Freizeit-Taucher und Schnorchler selbstverständlich. Was ist aber, wenn ich jemanden helfe und dabei selbst zu Schaden komme? In dieser Taucherversicherung besteht sogar Versicherungs- schutz, wenn man BEWUSST ein gesundheitliches Risiko eingeht, um Menschen, Tiere oder Sachen zu retten und dabei einen Gesundheitsschaden erleidet! Zusätzlich sind noch viele beitragsfreie Zusatzleistungen (z.B. auch Dekompression!) mitversichert!

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Versicherung-Schutz der Taucherversicherung

Versichert sind ALLE in der Freizeit und nicht beruflich bedingte Unfälle, die der versicherten Person weltweit zustoßen und gesundheitliche Schäden zur Folge haben.
Es gilt dabei IMMER die 'Verbesserte Gliedertaxe und Progression' (mehr...).
Insbesondere für Taucher und Schnorchler ist sehr wichtig z.B. :

Versichert ist der Eintritt tauchtypischer Gesundheitsschäden, wie z.B. Caissonkrankheit, Trommelfellverletzungen oder Barotrauma.

Versichert ist auch das Ertrinken und unfreiwillig erlittener Sauerstoffentzug.

Versichert sind Vergiftungen durch die EINATMUNG schädlicher Stoffe (z.B. Gase und Dämpfe aller Art) und selbst dann, wenn die versicherte Person dieser Einwirkung (Einatmung) über einen Zeitabschnitt von bis zu 7 Tagen ausgesetzt war.

Versichert sind Gesundheitsschäden, die durch die EINNAHME schädlicher Stoffe
(z.B. auch Vergiftung durch Nahrungsmittel, Nahrungsergänzungen oder Medikamente) entstehen und deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war.

Versichert sind durch erhöhte Kraftanstrengung und / oder Eigenbewegung verursachte Bauch- und Unterleibsbrüche und alle Schädigungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule, außer jedoch Schädigungen der Bandscheibe.

Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Person bei der rechtmäßigen Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden bewusst in Kauf nimmt.

Versicherungsschutz besteht auch bei Gesundheitsschäden, die durch die unfreiwillige Aussetzung von Schall-, Explosions - und sonstigen Druckwellen entstanden sind.

Versichert sind Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen
(wie z.B. Hautabschürfungen an Korallen beim Schnorcheln).
Wundstarrkrampf und Wundinfektionen sind grundsätzlich mitversichert!

Versichert sind auch die Gesundheitsschäden (der Ausbruch) einer Vielzahl von Infektionkrankheiten, die durch Insekten oder sonstige von Tieren (u.a. auch giftige Meerestiere wie z.B. Kegelschnecke, Petermännchen etc.) verursachte Hautverletzung (Stich oder Biss) übertragen wurde.

Versichert sind auch Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch Herzinfarkt, Schlaganfall, Übermüdung, Medikamente oder Alkohol (bei Lenken von Kfz bis 1,5 ‰).

Es gibt keinen Ausschluss von Unfällen infolge von Krampfanfällen.

Versicherungsschutz besteht auch bei einem überraschenden Kriegsausbruch während der Auslandsreise noch bis zu 21 Tage.
Ausdrücklich mitversichert sind auch alle Unfälle durch Terroranschläge.

Beitragsfrei sind die Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer nach einem Tauchunfall eingeschlossen. Die Entschädigungsgrenze liegt bei 30.000 €!

Beitragsfrei sind Such- Bergungs-, Rettungs- Transport und Rückreisemehrkosten infolge eines Unfalls von bis zu insgesamt 30.000 € mitversichert! (mehr...)

Als versicherte Leistung kann bei einem Gesundheitsschaden durch Tauchunfall bzw. Freizeitunfall in folgenden Leistungsarten (je nach Tarif in unterschiedliche Höhe!) geleistet werden:
- Invaliditätsleistung (einmalige Kapitalleistung)
- Unfallrente (lebenslange Zahlung)
- Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld (für jeden stationären Krankenhaustag)
- Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen
- Todesfalleistung
- beitragsfreie Zusatzleistungen (mehr...)

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HINWEIS: Diese Leistungsübersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen (XXL-Konzept) dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und vom Versicherer (InterRisk Versicherungs AG) im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungs- bedingungen (AUB 2008-XXL)! Die Bedingungen werden Ihnen mit dem Angebot zugesandt !

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