Vergiftungen durch Einnahme oder Einatmung

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Vergiftungen Als Vergiftung bezeichnet man im allgemeinen den vollzogenen "Transport" von schädlichen Stoffen (Gift) in ein Lebewesen mit
einer daraus resultierenden Gesundheitsschädigung. Der Transport von Giften kann durch Einatmung, Einnahme und durch Berührung stattfinden. Der durch ein Gift angerichtete körperliche Schaden
kann in einer vorübergehender Beeinträchtigung, dauerhafter Schädigung oder dem Tod bestehen. Die Gesundheitsschäden bei Vergiftungen hängen von der Einwirkungszeit, Menge und Art des Giftes sowie vom Alter / Gesundheitszustand vor der Vergiftung ab.

Vergiftungen unterscheidet man in die chronische Vergiftung (länger anhaltende Gifteinwirkung) und in die akute Vergiftung (umgehende Gesundheitsschädigung).
Gift wird in die Bereiche 'sehr giftig', 'giftig' sowie 'gesundheitsschädlich' eingeteilt.
Viele gesundheitsschädliche Vergiftungen werden als solche oft schon gar nicht mehr wahrgenommen, wie z.B. Übelkeit nach verdorbenem Essen. Dennoch können auch diese Vergiftungen auf Dauer oder bei Einzelnen Gesundheittsschäden hervorrufen.
Das Einatmen von Lösungsmitteln (z.B. Lacke, Pestizide) oder Planzenpollen (z.B. der Ambrosia**) kann auch zu körperlichen Schäden (z.B. schwere Allergien, Asthma) führen. Kinder sind vor Vergiftungen am wenigsten geschützt, da ihr Immunsystem noch nicht ausgeprägt ist und zusätzlich ein hohes Risiko von Vergiftungen durch die Einnahme von Küchenmitteln oder den Verzehr von z.B. giftigen Beeren besteht.

Versicherung-Schutz bei Vergiftungen

Bei Vergiftungen durch EINATMUNG schädlicher Stoffe besteht Versicherungsschutz, sofern die versicherte Person den schädlichen Einwirkungen nicht länger als 7 Tage ausgesetzt war.

Bei Vergiftungen durch EINNAHME schädlicher Stoffe besteht Versicherungsschutz, sofern der versicherten Person deren Schädlichkeit nicht bewusst war.

Versicherungsschutz besteht beim Ausbruch (Vergiftung) einer Infektionskrankheit, die durch Insektenstiche oder sonstige durch Tiere verursachte Hautverletzung übertragen wurde und eine gesundheitliche Schädigung innerhalb von 2 Jahren nach Ausbruch der Infektionkrankheit zu Folge hat. Infektionschutz bei... )

Versicherungsschutz besteht bei Schutzimpfungen gegen Infektionskrankheiten, wenn die versicherte Person dadurch Gesundheitsschäden (eine Vergiftung) erleidet.
(Dazu mehr in dem Bereich Impfschaden )

Mitversichert sind auch sonstige Infektionen (Vergiftungen) durch geringfügige Haut- oder Schleimhaut-Verletzungen, sofern der Versicherung das ursächliche Ereignis innerhalb von 4 Wochen angezeigt wurde.
Tetanus, Wundstarrkrampf und Wundinfektionen sind mitversichert.

Als versicherte Leistung kann bei einem Gesundheitsschaden durch Vergiftungen in folgenden Leistungsarten(je nach Tarif in unterschiedliche Höhe!) geleistet werden:
- Invaliditätsleistung (einmalige Kapitalleistung)
- Unfallrente (lebenslange Zahlung)
- Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld (für jeden stationären Krankenhaustag)
- Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen
- Todesfalleistung
- beitragsfreie Zusatzleistungen (mehr...)

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Vergiftungen durch Einatmung schädlicher Stoffe (*¹)

Dies ist eine der unterschätzten, aber teilweise mit am gefährlichsten Vergiftungen, weil es oftmals gar nicht bemerkt wird, wenn man gesundheitsschädliche Toxine einatmet.
Einige Beispiele von Vergiftungen durch das Einatmen sind z.B. :
- Tierhaare (z.B. von der in Deutschland lebenden Eichenprozessionsspinner - Raupe)
- Rauchvergiftung (nicht Zigarettenrauch!)
- Pollen- oder Blütengifte (z.B. Ambrosia, Lupinen, Wolfsmilchgewächse)
- Kohlenmonoxid (z.B. durch defekten Ofen, Kamin, Zeltheizug)
- Ammoniak und Chlor (wird z.B. in Freibädern zur Desinfektion genutzt)
- Schwefelwasserstoff (entsteht z.B. in Aborten und in der Kanalisationen)
- Propan, Butan (wird in "Flaschen" zum Kochen und Heizen genutzt)
- Dämpfe von Lacken aller Art, Holzschutzmittel aller Art, Lösungsmittel aller Art
- Pestizide / Insektizide (z.B. einatmen von Sprühnebel oder Gasen beim Transport)
- alle restlichen Gase / Dämpfe die man mehr, als über die"empfohlene Dosis" einatmet

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Vergiftungen durch Einnahme schädlicher Stoffe (*²)

Rund 60% aller Vergiftungsunfälle betreffen Kleinkinder bis zu 8 Jahren. Dies ist das Alter in dem das Kind beginnt, seine Umwelt zu erforschen, alle möglichen Gegenstände in den Mund nimmt, alles probiert und / oder runterschluckt. Aber auch Erwachsene sind nicht frei, vom Probieren, wobei hier vorrangig die Vergiftungen durch Lebensmittel zutreffen. Einige Beispiele von Vergiftungen durch das Einnehmen sind z.B. :
- Medikamente (z.B. abgelaufen, umgefüllt, falsche Dosis, Selbst-Medikation)
- Reinigungsmittel ( z.B. in "normale" Flasche gefüllt oder für Kleinkind zugänglich)
- Speisen ( z.B. verdorbenes Essen durch verkeimte Rohstoffe oder falsche Lagerung)
- Nahrungsmittel ( z.B. mit Salmonellen verseuchte Hühnereier, Gammel-Fleisch)
- giftige Pflanzen ( z.B. Pilze, Tollkirsche, Eisen-Fingerhut)
- infizierte Früchte ( z.B. mit dem Fuchsbandwurm befallene Waldbeeren oder Pilze)
- unreife Früchte (z.B. Walnuss- mit Blausäure, Kerne von Pfirsich und Aprikose)
- unsauberes Obst (z.B. noch mit Insektiziden, Pestiziden oder Dünger behaftet)
- Kosmetik (z.B. Allergieauslösende Badesalze, Duschbäder, Lippenstifte)
- Nahrungsergänzungen ( z.B. abgelaufene Eiweißpräparate, Vitamine, Aufbaustoffe)

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** - Ambrosia
Zu den für Menschen sehr gefährlichen Pflanzen gehört die Ambrosia. Ursprünglich in Nordamerika beheimatet, hat sie sich in den letzten Jahren auch in Europa soweit ausgeweitet, das sogar inzwischen auch die Gesundheitsämter in Deutschland vor dem Kontakt mit dieser Pflanze warnen. Die Ambrosia wächst vor allem an Straßenrändern, in Gärten, Grünanöagen und entlang von Bahngleisen. Die Pflanzen können mit dem 'gemeinen Beifuß' verwechselt werden und bis zu 1,5 Meter hoch werden. Die Ambrosia-Pflanzen haben das weltweit stärkste Pollenallergen und lösen Tränen, Augenjuckreiz, Lichtempfindlichkeit, Kopfschmerzen, Heuschnupfen und bei besonders starkem Kontakt auch Angstzustände / Panikatacken und Asthma aus. Allergiker sollten jeglichen Kontakt vermeiden und die Entfernung der Pflanzen sollte nur in Schutzkleidung erfolgen.

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HINWEIS: Diese Leistungsübersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen (XXL-Konzept) dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und vom Versicherer (InterRisk Versicherungs AG) im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungs- bedingungen (AUB 2008-XXL)! Die Bedingungen werden Ihnen mit dem Angebot zugesandt !

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