Zeckenbiss Versicherung / Borreliose Versicherung
¤ Versicherung-Schutz >
Infektionschutz bei... >
Zeckenbiss / Zeckenstich

Warum eine Zeckenbiss-Versicherung gegen die gesundheitlichen Folgen
eines Zeckenbiss / Zeckenstich? Weil man sich:
1. durch Impfen nur gegen EINE (z.Z. FSME) der vielen durch
Zecken übertragenen Infektion-Krankheiten schützen kann
2. weil es sonst keinen Versicherungsschutz gegen Zecken gibt
3. die Zecke das unauffälligste, aber auch verbreiteste Tier ist,
welches dem Menschen i.d.R. schwerste gesundheitliche Schäden zufügt.

Versicherungsschutz besteht
beim Ausbruch einer Infektionskrankheit, die durch einen Zeckenbiss / Zeckenstich
übertragen wurde und eine gesundheitliche Schädigung innerhalb von
2 Jahren nach Ausbruch der Infektionkrankheit zu Folge hat.
Die Zeckenbiss-Versicherung / Borreliose-Versicherung leistet jedoch nur, wenn der
Ausbruch der Erkrankung frühestens drei Monate nach Beginn der Versicherung begann.

Als versicherte Leistung kann bei einem Gesundheitsschaden durch Zecken
in folgenden Leistungsarten (je nach Tarif in unterschiedliche Höhe!) geleistet
werden:
- Invaliditätsleistung (einmalige Kapitalleistung)
- Unfallrente (lebenslange Zahlung)
- Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld (für jeden stationären Krankenhaustag)
- Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen
- Todesfalleistung
- beitragsfreie Zusatzleistungen
(mehr...)
Zecken-Infektionskrankheiten
Die Zecken gehören zur Klasse der Spinnentiere und leben vom Blut Ihres
Wirtes. Als Wirte dienen Vögel, Reptilien und Säugetiere (Nager,
Fledermäuse, Hunde, Paarhufer). Weltweit gibt es etwa 650 Zeckenarten,
von den die meisten Krankheitsüberträger sind.
Zecken bevorzugen etwas feuchte, warme und gut durchblutete, dünne Haut.
Beim Menschen sind daher besonders die Kniekehlen, der Haaransatz,
die Leistenbeuge und die feine Haut hinter den Ohren ein "beliebtes" Ziel.
Zecken sind Krankheitsüberträger, ohne selbst daran zu erkranken.
In Deutschland ist meißtens nur die Borreliose und die Frühsommer-Meningoenzephalitis
(FSME) als "Zecken-Krankheit" bekannt. In den USA ist es aber z.B. das Rocky-Mountain-Fleckfieber
und an der Schwarzmeerküste z.B. das Krim-Kongo-Fieber (i.d.R. tödlich).
Momentan sind ca. 50 (!!) gefährliche Infektionen bekannt, die eine Zecke übeträgt.
Einige der gefährlichsten Zecken-Krankheiten / Viren sind davon u.a.:
- Babesiose
- Tularämie
- HGA (Humane granulozytäre Anaplasmose)
- Rocky-Mountains-Fleckfieber
- Boutonneuse-Fieber
- Mittelmeer-Zeckenfleckfieber
- Kenia-Fieber
- Fleckfieber
- Q-Fieber
- Borreliosen wie die Lyme-Borreliose
- FSME-Virus: Frühsommer-Meningoenzephalitis
- RSSE-Virus
- Louping-ill-Virus
- Powassan-Virus
- Kyasanur-Wald-Fieber
- Krim-Kongo-Fieber
- Omsk-hämorrhagisches Fieber
- Colorado-Tick-Virus
- Texasfieber
oben
Zecken-Virus (Borreliose und FSME)
Die Borreliose ist in Mitteleuropa die häufigste von Zecken übertragene
Erkrankung und ist in ganz Deutschland, im Schweizer Mittelland sowie im mittleren
und östlichen Österreich und sogar in Städten, möglich. Die
Zahl der Neuinfektionen pro Jahr wird für Deutschland auf 50.000 bis 100.000
geschätzt. Gegen die Borreliose existiert KEINE Impfmöglichkeit, sie kann nur bei
frühzeitiger Erkennung mit stärkster Antibiotika behandelt werden. In Deutschland ist die
Borreliose in den neuen Bundesländern und in Berlin eine meldepflichtige Erkrankung!!
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird ebenfalls in Europa von Zecken
übertragen. Sie wird durch Viren verursacht und führt zur Entzündung des Gehirns
oder der Hirnhäute. Allerdings ist die Frühsommer-Meningoenzephalitis NICHT nur auf den
Frühsommer begrenzt, sondern Zecken können den Erreger auch im Spätsommer oder
Herbst übertragen. Die Zeckensaison ist von März bis Oktober, bei milder Witterung aber auch
länger. Gegen die FSME ist eine Schutzimpfung möglich. Im deutschen Sprachraum besteht
die Gefahr einer FSME-Infektion z.Z. noch in bestimmten Gebieten, die sich jedoch von Jahr
zu Jahr entlang der Flüsse ausdehnen.
oben
Gerichtsurteile
Zeckenbiss

4 Gerichtsurteile zur Leistungsablehnung (als Unfall) von Gesundheitsschäden durch Zeckenbiss.
(Artikel hier lesen)

Gerichtsurteil zur Ablehnung der gesundheitlichen Schäden durch einen Zeckenbiss, der als Dienstunfall geltend gemacht worden ist.
(Artikel hier lesen)

2 Gerichtsurteile zur Ablehnung eines Zeckenbiss als Unfall durch Versicherungen
(Artikel hier lesen)
oben
HINWEIS: Diese Leistungsübersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der
versicherten Leistungen (XXL-Konzept) dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung
des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten
und vom Versicherer (InterRisk Versicherungs AG) im Versicherungsschein
dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungs- bedingungen
(AUB 2008-XXL)! Die Bedingungen werden Ihnen mit dem Angebot zugesandt !