Zeckenbiss Versicherung / Borreliose Versicherung

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Zeckenbiss-Versicherung Warum eine Zeckenbiss-Versicherung gegen die gesundheitlichen Folgen eines Zeckenbiss / Zeckenstich? Weil man sich:
1. durch Impfen nur gegen EINE (z.Z. FSME) der vielen durch
    Zecken übertragenen Infektion-Krankheiten schützen kann
2. weil es sonst keinen Versicherungsschutz gegen Zecken gibt
3. die Zecke das unauffälligste, aber auch verbreiteste Tier ist,
    welches dem Menschen i.d.R. schwerste gesundheitliche Schäden zufügt.

Versicherungsschutz besteht beim Ausbruch einer Infektionskrankheit, die durch einen Zeckenbiss / Zeckenstich übertragen wurde und eine gesundheitliche Schädigung innerhalb von 2 Jahren nach Ausbruch der Infektionkrankheit zu Folge hat.
Die Zeckenbiss-Versicherung / Borreliose-Versicherung leistet jedoch nur, wenn der Ausbruch der Erkrankung frühestens drei Monate nach Beginn der Versicherung begann.

Als versicherte Leistung kann bei einem Gesundheitsschaden durch Zecken in folgenden Leistungsarten (je nach Tarif in unterschiedliche Höhe!) geleistet werden:
- Invaliditätsleistung (einmalige Kapitalleistung)
- Unfallrente (lebenslange Zahlung)
- Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld (für jeden stationären Krankenhaustag)
- Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen
- Todesfalleistung
- beitragsfreie Zusatzleistungen (mehr...)


Zecken-Infektionskrankheiten

Die Zecken gehören zur Klasse der Spinnentiere und leben vom Blut Ihres Wirtes. Als Wirte dienen Vögel, Reptilien und Säugetiere (Nager, Fledermäuse, Hunde, Paarhufer). Weltweit gibt es etwa 650 Zeckenarten, von den die meisten Krankheitsüberträger sind.
Zecken bevorzugen etwas feuchte, warme und gut durchblutete, dünne Haut. Beim Menschen sind daher besonders die Kniekehlen, der Haaransatz, die Leistenbeuge und die feine Haut hinter den Ohren ein "beliebtes" Ziel.

Zecken sind Krankheitsüberträger, ohne selbst daran zu erkranken. In Deutschland ist meißtens nur die Borreliose und die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) als "Zecken-Krankheit" bekannt. In den USA ist es aber z.B. das Rocky-Mountain-Fleckfieber und an der Schwarzmeerküste z.B. das Krim-Kongo-Fieber (i.d.R. tödlich).
Momentan sind ca. 50 (!!) gefährliche Infektionen bekannt, die eine Zecke übeträgt.
Einige der gefährlichsten Zecken-Krankheiten / Viren sind davon u.a.:
- Babesiose
- Tularämie
- HGA (Humane granulozytäre Anaplasmose)
- Rocky-Mountains-Fleckfieber
- Boutonneuse-Fieber
- Mittelmeer-Zeckenfleckfieber
- Kenia-Fieber
- Fleckfieber
- Q-Fieber
- Borreliosen wie die Lyme-Borreliose
- FSME-Virus: Frühsommer-Meningoenzephalitis
- RSSE-Virus
- Louping-ill-Virus
- Powassan-Virus
- Kyasanur-Wald-Fieber
- Krim-Kongo-Fieber
- Omsk-hämorrhagisches Fieber
- Colorado-Tick-Virus
- Texasfieber

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Zecken-Virus (Borreliose und FSME)

Die Borreliose ist in Mitteleuropa die häufigste von Zecken übertragene Erkrankung und ist in ganz Deutschland, im Schweizer Mittelland sowie im mittleren und östlichen Österreich und sogar in Städten, möglich. Die Zahl der Neuinfektionen pro Jahr wird für Deutschland auf 50.000 bis 100.000 geschätzt. Gegen die Borreliose existiert KEINE Impfmöglichkeit, sie kann nur bei frühzeitiger Erkennung mit stärkster Antibiotika behandelt werden. In Deutschland ist die Borreliose in den neuen Bundesländern und in Berlin eine meldepflichtige Erkrankung!!

Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird ebenfalls in Europa von Zecken übertragen. Sie wird durch Viren verursacht und führt zur Entzündung des Gehirns oder der Hirnhäute. Allerdings ist die Frühsommer-Meningoenzephalitis NICHT nur auf den Frühsommer begrenzt, sondern Zecken können den Erreger auch im Spätsommer oder Herbst übertragen. Die Zeckensaison ist von März bis Oktober, bei milder Witterung aber auch länger. Gegen die FSME ist eine Schutzimpfung möglich. Im deutschen Sprachraum besteht die Gefahr einer FSME-Infektion z.Z. noch in bestimmten Gebieten, die sich jedoch von Jahr zu Jahr entlang der Flüsse ausdehnen.

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Gerichtsurteile

Zeckenbiss
4 Gerichtsurteile zur Leistungsablehnung (als Unfall) von Gesundheitsschäden durch Zeckenbiss. (Artikel hier lesen)
Gerichtsurteil zur Ablehnung der gesundheitlichen Schäden durch einen Zeckenbiss, der als Dienstunfall geltend gemacht worden ist. (Artikel hier lesen)
2 Gerichtsurteile zur Ablehnung eines Zeckenbiss als Unfall durch Versicherungen
(Artikel hier lesen)

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HINWEIS: Diese Leistungsübersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen (XXL-Konzept) dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und vom Versicherer (InterRisk Versicherungs AG) im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungs- bedingungen (AUB 2008-XXL)! Die Bedingungen werden Ihnen mit dem Angebot zugesandt !

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