Bergungskosten, Transportkosten, Rettungskosten

¤ beitragsfreie Zusatzleistungen > Bergungskosten Bergungskosten und Transportkosten in der Freizeitversicherung

Zu den Versicherungsleistungen aus dem gewählten Tarif werden beitragsfrei und zusätzlich noch folgende Kosten / Leistungen von dem Versicherer bei einem versicherten Schaden (Unfall ... )
bis zu 30.000 € übernommen für:

Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze von organisierten Rettungsdiensten
im In- und Ausland. Es werden auch die Rettungseinsätze organisiert und koordiniert.

Die Transportkosten in das nächste Krankenhaus oder in eine Spezialklinik,
soweit der Transport medizinisch notwendig ist und angeordnet wurde.

Die entstandenen Mehraufwendungen bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart notwendig waren.

Die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfall
Bei Todesfall im Ausland können anstelle der Überführungskosten auch die Kosten der Bestattung in dem betreffenden Land gewählt werden.

Die Kosten für Sucheinsätze werden auch dann erstattet, wenn die versicherte Person keinen Unfall erlitten hatte, aber ein Unfall unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war und deshalb nach "Auffinden" dafür aufkommen musste!

Bei medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Flug-Rückholung aus dem Ausland werden die Kosten OHNE Begrenzung/Höchstbeitrag erstattet.

Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer werden nach einem Tauchunfall bis zu 30.000 € erstattet!


HINWEIS: Diese Leistung wird jedem Versicherten ohne gesonderte Beitragsberechnung gewährt. Bestehen eventuell mehere Verträge bei dem Versicherer (InterRisk Versicherungs AG)
für eine Person (als versicherte Person), kann diese Zusatzleistung nur aus einem der Verträge in Anspruch genommen werden!


HINWEIS: Diese Leistungsübersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen (XXL-Konzept) dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und vom Versicherer (InterRisk Versicherungs AG) im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungs- bedingungen (AUB 2008-XXL)! Die Bedingungen werden Ihnen mit dem Angebot zugesandt !

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