Kurbeihilfe / Rehakosten

¤ beitragsfreie Zusatzleistungen > Kurbeihilfe / Rehakosten Kurbeihilfe in der Freizeitversicherung

Zu den Versicherungsleistungen aus dem gewählten Tarif werden beitragsfrei und zusätzlich noch folgende Kosten / Leistungen von dem Versicherer bei einem versicherten Schaden (Unfall ... )
bis zu 10.000 € übernommen für:

Es wird eine Kurbeihilfe gezahlt, wenn die versicherte Person innerhalb von 3 Jahren
nach einem versicherten Schaden wegen der daraus erlittenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen eine medizinisch notwendige Kur durchgeführt hat.

Die Kurbeihilfe wird auch für ambulante oder teilstationäre Reha-Maßnahmen gezahlt !

Mehere Kuraufenthalte wegen desselben Unfalls werden zusammengerechnet.
Die pauschale Kurbeihilfe ohne Einzelkostennachweis beträgt für eine Kur von:
- mindestens 3 Wochen = 2.000 €
- mindestens 4 Wochen = 2.250 €
- mindestens 5 Wochen = 2.500 €
- mindestens 6 Wochen = 2.750 €
- mindestens 7 Wochen = 3.000 €

Bei einem MINDESTENS dreiwöchigem Kuraufenthalt können Sie jedoch anstelle der pauschalen Kurbeihilfe die Erstattung der Ihnen tatsächlich entstandenen Kosten bis zu dem Höchtbetrag von 10.000 € verlangen!

Bei vollstationärer Reha-Maßnahme wird das nach gewähltem Tarif ( z.B. PREMIUM ) entsprechend versicherte Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld gezahlt. Darüber hinaus werden bei einer mindestens dreiwöchiger Rehabilationsmaßnahme die anfallenden Kosten bis 10.000 € erstattet.


HINWEIS: Diese Leistung wird jedem Versicherten ohne gesonderte Beitragsberechnung gewährt. Bestehen eventuell mehere Verträge bei dem Versicherer (InterRisk Versicherungs AG)
für eine Person (als versicherte Person), kann diese Zusatzleistung nur aus einem der Verträge in Anspruch genommen werden!


HINWEIS: Diese Leistungsübersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen (XXL-Konzept) dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und vom Versicherer (InterRisk Versicherungs AG) im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungs- bedingungen (AUB 2008-XXL)! Die Bedingungen werden Ihnen mit dem Angebot zugesandt !

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