VollwaisenRente und Beitragsbefreiung bei Tod der Eltern
¤ beitragsfreie Zusatzleistungen >
Vollwaisenrente
Zu den Versicherungsleistungen aus dem gewählten Tarif werden beitragsfrei und zusätzlich noch folgende
Kosten / Leistungen von dem Versicherer bei einem versicherten Schaden
(Unfall
... )
bis zu
6.000 € jährlich übernommen für:

Der Versicherungsschutz für die minderjährigen Kinder bleibt im vollem Umfang und
beitragsfrei bei Tod des Vertragsinhabers / Elternteils oder bei einer Invalidität
von mindestens 50% - bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres bestehen.

Wenn beide versicherten Elternteile innerhalb eines Jahres aufgrund desselben
Unfallereignisses versterben, wird eine jährliche Vollwaisenrente an alle
mitversicherten minderjährigen Kinder solange gezahlt, bis das jeweilige Kind
das 18.Lebensjahr vollendet hat.

Die Vollwaisen-Rente wird jährlich in Höhe des fünfzigfachen Jahresbeitrages,
der für die Versicherung des Kindes zum Schadenszeitpunkt gezahlt wurde, geleistet.
Höchstens jedoch 6.000 € im Jahr (z.B. bei einem Monatsbeitrag von 10 €).
HINWEIS: Diese Leistung wird jedem Versicherten ohne gesonderte Beitragsberechnung gewährt.
Bestehen eventuell mehere Verträge bei dem Versicherer (InterRisk Versicherungs AG)
für eine Person (als versicherte Person), kann diese Zusatzleistung nur aus einem
der Verträge in Anspruch genommen werden!
HINWEIS: Diese Leistungsübersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der
versicherten Leistungen (XXL-Konzept) dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung
des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten
und vom Versicherer (InterRisk Versicherungs AG) im Versicherungsschein
dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungs- bedingungen
(AUB 2008-XXL)! Die Bedingungen werden Ihnen mit dem Angebot zugesandt !